Telefonanrufe und Entschuldigungen

Kann ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit nicht am Unterricht oder

einer schulischen Veranstaltung teilnehmen, so bitten wir Sie, die Schule

vor Unterrichtsbeginn zu verständigen. Sollten Sie die Benachrichtigung vergessen,

müssen wir - zur Sicherheit Ihres Kindes – versuchen, Sie zu erreichen. Gelingt

dies nicht, muss unter Umständen die Polizei benachrichtigt werden.

Das Sekretariat ist von 7:45 Uhr bis 11:15 Uhr besetzt. Wir bitten die Eltern in Krankheitsfällen Entschuldigungen über die SchulApp einzureichen und nur in Ausnahmefällen per Telefon (Anrufbeantworter) zu entschuldigen.

Auch per E-Mail sind wir zu erreichen: verwaltung@gs-erlangen-frauenaurach.de

 

 

 

Beurlaubungen

Schulkinder können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag

der Erziehungsberechtigten vom Unterricht beurlaubt werden.

Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien können nicht genehmigt

werden!

 

 

 

Verkehrserziehung

Bitte erziehen Sie Ihre Kinder zu verkehrsgerechtem Verhalten, vor allem durch

Ihr eigenes gutes Beispiel. Besprechen Sie mit Ihrem Kind gefahrenträchtige

Stellen des Schulweges. Grundschulkinder sind erst nach der Fahrradprüfung in

der 4. Klasse dafür gerüstet, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.

Auch die Polizisten der Jugendverkehrsschule bitten zur Sicherheit Ihres Kindes,

dieses erst nach dem Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Rad in die Schule

fahren zu lassen.

Auch durch Ihr Verhalten können Sie für mehr Sicherheit auf dem Schulweg

sorgen: Bitte parken oder halten Sie nicht in der Nähe des Überwegs oder am

Überweg. Die Schulweghelfer können sonst den Verkehr nicht genau genug

beobachten (15 m vor bzw. hinter einer Bushaltestelle ist das Parken verboten!).

Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule fahren:

Bitte lassen Sie Ihr Kind auf dem Parkplatz vor dem Eingang Süd aussteigen.

 

 

 

Sportunterricht

1) Kleidung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind sich erst zum Sportunterricht umzieht und

nicht schon mit Sportkleidung in die Schule kommt. Die Sportlehrer legen Wert auf

feste Turnschuhe mit Sohlen, die nicht abfärben. Bei Gymnastikschühchen ist die

Verletzungsgefahr zu groß. Brillenträger bemühen sich zusätzlich um eine

Sportbrille, die die Verletzungsgefahr vermindert.

 

2) Schmuck

Zitat aus den Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums für

Unterricht und Kultus zum Thema Verhütung von Unfällen im Sportunterricht:

(....) Das Tragen von Gürteln, Ringen, Armbanduhren, Halskettchen, Zierbroschen

und ähnlichem Schmuck während des Sportunterrichts ist ebenso streng zu

verbieten, wie jede Verwendung von Sicherheitsnadeln. (....)

Auch die Erlaubnis der Eltern, dass die eigenen Kinder Schmuck tragen dürfen,

enthebt die Lehrkraft Ihrer Dienstpflicht nicht.

Falls Ohrringe nicht herausgenommen weren können, geben Sie Ihrem Kind bitte Pflaster zum Abkleben dieser mit oder kleben diese bereits zuhause ab. Enganliegende Armbändchen, die über keinen Verschluss verfügen, können mit einem breiten, gutsitzenden Schweißband bedeckt werden. Lange Haare werden bitte mit einem Gummi oder Stirnband zusammengehalten.

 

3) Teilnahme

Die Teilnahme am Sportunterricht (auch am Schwimmunterricht) ist für alle

Schülerinnen und Schüler verbindlich, auch bei Schnupfen, Kopfschmerz, usw..

Sie sind zwar vom praktischen Teil des Sportunterrichts befreit, jedoch ist ihre

passive Teilnahme nötig, weil in der Unterrichtsstunde auch Theorie und

Fachkenntnis gelehrt werden. Entschuldigungen sind grundsätzlich keine

Unterrichtsbefreiungen.

 

 

Unterrichtsfremde Gegenstände

Lassen Sie bitte die Kinder nichts in die Schule mitnehmen, was nicht unmittelbar

zum Unterricht gehört. Störende Gegenstände können den Schülern

abgenommen werden. Für unterrichtsfremde Gegenstände (z.B. Sammelkarten,

„Handy“ u.s.w.) übernimmt die Schule keinerlei Haftung, auch nicht bei

Beschädigungen oder Diebstahl.

 

 

Ansteckende Krankheiten

Siehe e-mail Anhang: Belehrung gem. § 34 Abs.5 S.2 Infektionsschuztgesetz

Ärztliche Leistungen bei Schulunfällen

Ihr Kind ist während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf

dem Schulweg verischert.

 

 

Bei Schulunfällen verfahren Sie bitte wie folgt:

 

1. Teilen Sie dem Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

2. Der Arzt muss eine Unfallmeldung ausfüllen.

 

3. Melden Sie bitte dem Klassenleiter sofort, dass Sie mit Ihrem Kind wegen

 

eines Schulunfalls beim Arzt waren, da die Schule innerhalb von drei Tagen

 

den Unfall an die Versicherung melden muss.

 

 

 

 

Schadensersatz

Wenn Kinder Einrichtungen oder Unterrichtsmittel der Schule mutwillig

beschädigen bzw. zerstören, werden die Erziehungsberechtigen dafür haftbar

gemacht.

Diese Haftung bezieht sich auch auf die Schulbücher, die von der Schule zur

Verfügung gestellt werden. Bücher, die am Ende des Schuljahres beschmiert,

beschädigt oder verloren sind, müssen von den Erziehungsberechtigen nach Wert

ersetzt werden.

Kontakt

Grundschule Frauenaurach

Keplerstraße 1

91056 Erlangen

Tel.: 09131  685950

Fax: 09131  68595-17

verwaltung@gs-erlangen-frauenaurach.de

 

thomas.lotter@stadt.erlangen.de

 

  

Mittagsbetreuung:

Tel. 09131 68595-16

mibe-frauenaurach@die-gfi.de

 

 

elternbeirat@gs-erlangen-frauenaurach.de

 

foerderkreis@gs-erlangen-frauenaurach.de

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