Telefonanrufe und Entschuldigungen
Kann ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit nicht am Unterricht oder
einer schulischen Veranstaltung teilnehmen, so bitten wir Sie, die Schule
vor Unterrichtsbeginn zu verständigen. Sollten Sie die Benachrichtigung vergessen,
müssen wir - zur Sicherheit Ihres Kindes – versuchen, Sie zu erreichen. Gelingt
dies nicht, muss unter Umständen die Polizei benachrichtigt werden.
Das Sekretariat ist von 7:45 Uhr bis 11:15 Uhr besetzt. Wir bitten die Eltern in Krankheitsfällen Entschuldigungen über die SchulApp einzureichen und nur in Ausnahmefällen per Telefon (Anrufbeantworter) zu entschuldigen.
Auch per E-Mail sind wir zu erreichen: verwaltung@gs-erlangen-frauenaurach.de
Beurlaubungen
Schulkinder können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag
der Erziehungsberechtigten vom Unterricht beurlaubt werden.
Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien können nicht genehmigt
werden!
Verkehrserziehung
Bitte erziehen Sie Ihre Kinder zu verkehrsgerechtem Verhalten, vor allem durch
Ihr eigenes gutes Beispiel. Besprechen Sie mit Ihrem Kind gefahrenträchtige
Stellen des Schulweges. Grundschulkinder sind erst nach der Fahrradprüfung in
der 4. Klasse dafür gerüstet, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen.
Auch die Polizisten der Jugendverkehrsschule bitten zur Sicherheit Ihres Kindes,
dieses erst nach dem Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Rad in die Schule
fahren zu lassen.
Auch durch Ihr Verhalten können Sie für mehr Sicherheit auf dem Schulweg
sorgen: Bitte parken oder halten Sie nicht in der Nähe des Überwegs oder am
Überweg. Die Schulweghelfer können sonst den Verkehr nicht genau genug
beobachten (15 m vor bzw. hinter einer Bushaltestelle ist das Parken verboten!).
Falls Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule fahren:
Bitte lassen Sie Ihr Kind auf dem Parkplatz vor dem Eingang Süd aussteigen.
Sportunterricht
1) Kleidung
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind sich erst zum Sportunterricht umzieht und
nicht schon mit Sportkleidung in die Schule kommt. Die Sportlehrer legen Wert auf
feste Turnschuhe mit Sohlen, die nicht abfärben. Bei Gymnastikschühchen ist die
Verletzungsgefahr zu groß. Brillenträger bemühen sich zusätzlich um eine
Sportbrille, die die Verletzungsgefahr vermindert.
2) Schmuck
Zitat aus den Verwaltungsvorschriften des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus zum Thema Verhütung von Unfällen im Sportunterricht:
(....) Das Tragen von Gürteln, Ringen, Armbanduhren, Halskettchen, Zierbroschen
und ähnlichem Schmuck während des Sportunterrichts ist ebenso streng zu
verbieten, wie jede Verwendung von Sicherheitsnadeln. (....)
Auch die Erlaubnis der Eltern, dass die eigenen Kinder Schmuck tragen dürfen,
enthebt die Lehrkraft Ihrer Dienstpflicht nicht.
Falls Ohrringe nicht herausgenommen weren können, geben Sie Ihrem Kind bitte Pflaster zum Abkleben dieser mit oder kleben diese bereits zuhause ab. Enganliegende Armbändchen, die über keinen Verschluss verfügen, können mit einem breiten, gutsitzenden Schweißband bedeckt werden. Lange Haare werden bitte mit einem Gummi oder Stirnband zusammengehalten.
3) Teilnahme
Die Teilnahme am Sportunterricht (auch am Schwimmunterricht) ist für alle
Schülerinnen und Schüler verbindlich, auch bei Schnupfen, Kopfschmerz, usw..
Sie sind zwar vom praktischen Teil des Sportunterrichts befreit, jedoch ist ihre
passive Teilnahme nötig, weil in der Unterrichtsstunde auch Theorie und
Fachkenntnis gelehrt werden. Entschuldigungen sind grundsätzlich keine
Unterrichtsbefreiungen.
Unterrichtsfremde Gegenstände
Lassen Sie bitte die Kinder nichts in die Schule mitnehmen, was nicht unmittelbar
zum Unterricht gehört. Störende Gegenstände können den Schülern
abgenommen werden. Für unterrichtsfremde Gegenstände (z.B. Sammelkarten,
„Handy“ u.s.w.) übernimmt die Schule keinerlei Haftung, auch nicht bei
Beschädigungen oder Diebstahl.
Ansteckende Krankheiten
Siehe e-mail Anhang: Belehrung gem. § 34 Abs.5 S.2 Infektionsschuztgesetz
Ärztliche Leistungen bei Schulunfällen
Ihr Kind ist während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf
dem Schulweg versichert.
Bei Schulunfällen verfahren Sie bitte wie folgt:
1. Teilen Sie dem Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
2. Der Arzt muss eine Unfallmeldung ausfüllen.
3. Melden Sie bitte dem Klassenleiter sofort, dass Sie mit Ihrem Kind wegen
eines Schulunfalls beim Arzt waren, da die Schule innerhalb von drei Tagen
den Unfall an die Versicherung melden muss.
Schadensersatz
Wenn Kinder Einrichtungen oder Unterrichtsmittel der Schule mutwillig
beschädigen bzw. zerstören, werden die Erziehungsberechtigen dafür haftbar
gemacht.
Diese Haftung bezieht sich auch auf die Schulbücher, die von der Schule zur
Verfügung gestellt werden. Bücher, die am Ende des Schuljahres beschmiert,
beschädigt oder verloren sind, müssen von den Erziehungsberechtigen nach Wert
ersetzt werden.
Grundschule Frauenaurach
Keplerstraße 1
91056 Erlangen
Tel.: 09131 685950
Fax: 09131 68595-17
verwaltung@gs-erlangen-frauenaurach.de
thomas.lotter@stadt.erlangen.de
Mittagsbetreuung:
Tel. 09131 68595-16
elternbeirat@gs-erlangen-frauenaurach.de